Fortbildungskurse 2020

Tel: 0731-95451-0, info@ulmkolleg.de , www.ulmkolleg.de 161 Bildungsprämie Wichtige Informationen zur Annahme von Prämiengutscheinen Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die individuelle berufliche Weiter- bildung von Erwerbstätigen. Unterstützt werden erwerbstätige Männer und Frauen mit einem Einkommen bis 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten). Der Staat übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbil- dungskurse und Prüfungen bis zu 500 Euro. Das ulmkolleg nimmt gerne Prämiengutscheine an. Dabei sind jedoch folgende Hinweise zu be- achten: • Die Weiterbildung muss innerhalb der Gültig- keitsdauer des Gutscheins (sechs Monate nach Ausstellungsdatum) beginnen. • Einen Prämiengutschein können wir nur anneh- men wenn die Weiterbildungsmaßnahme noch nicht begonnen hat, die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde und der Eigenanteil noch nicht bezahlt ist. • Der Eigenanteil darf nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. • Der gültige Prämiengutschein und das Formu- lar „Teilnahmebescheinigung“ müssen zusam- men mit der Kursanmeldung im Original und vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. • Bei Weiterbildungen, die inhaltlich aufeinander aufbauen, kann nur einmalig am Beginn der Fortbildungsreihe ein Prämiengutschein einge- reicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: http://www.bildungspraemie.info/index.php Neben dem Prämiengutschein der Bildungsprämie gibt es verschiedene lokale Fördermöglichkeiten. Bisher anerkannt sind wir als Weiterbildungsträ- ger in den Förderprogrammen des Landes Rhein- land-Pfalz (QualiScheck) sowie in Österreich im Programm des Landes Tirol (Update Land Tirol). Wenn Sie eine Förderung über eine andere Stelle erhalten möchten, beantragen wir auf Nachfrage gerne auch andere Anerkennungen. Anmelde- und Zahlungsbedingungen Haftung Die Kursteilnehmer halten sich in den Kursräu- men auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsde- monstrationen und Übungen, die Kursteilnehmer an Patienten oder anderen Kursteilnehmern vor- nehmen, handeln die Kursteilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Do- zenten und den Veranstalter sind, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Fügen Kursteilnehmer Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unberührt. *Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf be- stimmte gelehrte Techniken ausschließlich von Heilpraktikern oder Ärzten durchgeführt werden dürfen. Das Unterrichten bzw. Erlernen alter- nativmedizinischer Verfahren entbindet Sie als SeminateilnehmerIn nicht von der persönlichen Verpflichtung, sich über die deutsche Gesetzes- lage hinreichend selbstständig zu informieren. Foto- und Filmaufnahmen Foto- und Filmaufnahmen während des Kurses sind nur nach Genehmigung durch die Kurslei- tung und mit Zustimmung der abgebildeten Per- sonen zugelassen. Fördermöglichkeiten

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